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   BVerwG, 16.11.1982 - 9 B 3232.82   

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https://dejure.org/1982,340
BVerwG, 16.11.1982 - 9 B 3232.82 (https://dejure.org/1982,340)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.1982 - 9 B 3232.82 (https://dejure.org/1982,340)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 1982 - 9 B 3232.82 (https://dejure.org/1982,340)
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.10.1961 - VI B 2.61
    Auszug aus BVerwG, 16.11.1982 - 9 B 3232.82
    Diese Rüge kann er als Verfahrensmangel im Rechtsmittelverfahren geltend machen (BVerwGE 13, 141 [144 f.]).
  • BVerwG, 06.10.1976 - 2 B 71.75
    Auszug aus BVerwG, 16.11.1982 - 9 B 3232.82
    Er ist daran auch nicht durch den Umstand gehindert, daß die Wiedereinsetzung durch das Verwaltungsgericht versagt worden ist, nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO jedoch nur Mängel des berufungsgerichtlichen Verfahrens geltend gemacht werden können (BVerwG, Beschluß vom 6. Oktober 1976 - BVerwG 2 B 71.75 - [Buchholz 237.0 § 29 LBG Bad.-Württ. Nr. 1]).
  • BSG, 20.12.1956 - 3 RJ 88/54
    Auszug aus BVerwG, 16.11.1982 - 9 B 3232.82
    Denn ein etwaiger Mangel im erstinstanzlichen Verfahren würde sich im Verfahren vor dem Berufungsgericht als fehlerhaft fortsetzen, wenn dieses eine zu Unrecht ausgesprochene Prozeßabweisung wegen Versäumung der Klagefrist bestätigt und damit die in allen Instanzen zu beachtenden Voraussetzungen verkannt hätte, unter denen sachlich über die Klage entschieden werden darf (BSGE 4, 200 [201]).
  • BSG, 25.04.2001 - B 9 V 70/00 B

    Verfahrensmangel im sozialgerichtlichen Verfahren, mündliche Vollmachterteilung

    Träfe diese Verfahrensrüge zu, so würde sich der darin liegende Verfahrensfehler (Kummer, aa0, RdNr 235) in der angefochtenen Entscheidung des LSG fortgesetzt haben, da auch das LSG nicht zur Sache entschieden, sondern lediglich das Prozeßurteil des SG bestätigt hat (vgl insoweit Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, RdNr 196; BVerwG, Beschluß vom 16. November 1982 - 9 B 3232.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 216; BSGE 4, 200, 201).
  • BVerwG, 03.06.2010 - 9 C 4.09

    Straßenausbaubeitrag; Verfahrensfehler; Fortwirkung im Berufungsverfahren;

    Anders verhält es sich, wenn Verfahrensfehler des Verwaltungsgerichts sich im berufungsgerichtlichen Verfahren fortsetzen bzw. wenn sie dort fortwirken (Beschlüsse vom 16. November 1982 - BVerwG 9 B 3232.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 216 S. 11 und vom 18. Juni 1984 - BVerwG 9 B 2330.82 - Buchholz 310 § 130 VwGO Nr. 9 S. 1 f.; Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 132 Rn. 105; Bader, VwGO, 4. Aufl. 2007, § 132 Rn. 26).
  • BSG, 19.01.2011 - B 13 R 211/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - erstinstanzliches Verfahren -

    Da sich die Zulassung der Revision gegen eine Entscheidung des LSG richtet (§ 160 SGG) , kommen im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde aber nur Mängel des Verfahrens vor dem LSG und nicht vor dem SG in Betracht, es sei denn, dass der Verfahrensmangel fortwirkt und damit zugleich einen Mangel des Verfahrens vor dem LSG bildet (vgl BSG vom 11.4.1995 - 12 BK 97/94 - Juris RdNr 5; BVerwG vom 16.11.1982 - 9 B 3232/82 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 216) .
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